Anwälte für Bau- und Immobilienrecht

Privates Baurecht

Das private Baurecht regelt die recht­lichen Bezie­hungen der an der Reali­sierung eines Bauvor­habens Betei­ligten unter­ein­ander sowie zu Dritten. Im Fokus stehen häufig die aus Bauver­trägen zwischen öffent­lichen oder privaten Auftrag­gebern und deren Bauun­ter­nehmern resul­tie­renden Rechte und Pflichten.

Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Verhandlung Ihrer Verträge. Außerdem unter­stützen wir Sie u.a. bei dem notwen­digen Schrift­verkehr, der Bearbeitung von vergü­tungs-/mängel­re­le­vanten Sachver­halten sowie bei Sicher­heiten oder die Verjährung betref­fenden Frage­stel­lungen. Dies kann im Wege einer umfas­senden baube­glei­tenden Rechts­be­ratung oder einzel­fall­ori­en­tiert geschehen und gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Projekt des Hochbaus, Tiefbaus oder Ingenieurbaus handelt. Eine weitere Kernkom­petenz liegt in der Abwehr unberech­tigter oder Durch­setzung berech­tigter Nachtragsforderungen.

Bei unseren Beratungs­leis­tungen haben wir immer die für Sie wirtschaftlich günstigste Lösung im Blick. Ist im Streitfall außer­ge­richtlich eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung nicht erreichbar, stehen wir Ihnen natürlich bei gericht­lichen Prozessen oder anderen Verfahren der Streit­bei­legung (Schieds­ge­richt, Adjudi­kation, Mediation etc.) zur Seite.

Unser Beratungs­umfang im privaten Baurecht lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Gestaltung und Verhandlung Ihrer Verträge
  • Unter­stützung bei der Abwicklung der Bauverträge
  • Nachtrags­ma­nagement
  • außer­ge­richt­liche oder gericht­liche Durch­setzung Ihrer Ansprüche
  • Erfahrung in allen Bereichen des Hochbaus, Tiefbaus und, Ingenieurbaus
  • Neubau oder Bauen im Bestand
  • Vertretung bei gericht­lichen oder außer­ge­richt­lichen Formen der Streitbeilegung