Wir geben öffentlichen Auftraggebern sowie interessierten Unternehmen sicheres Geleit durch das Dickicht dieser Anforderungen.
So beraten wir öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen im gesamten Vergabeverfahren. Das reicht von der Definierung des Beschaffungsbedarfs über die Erstellung der Vergabeunterlagen und insbesondere eines sicheren Leistungsverzeichnisses bis zur rechtssicheren Durchführung der Eignungsprüfung, der formalen Angebotsprüfung sowie der Auswertung der Angebote. Gerne agieren wir auch als ausgelagerte Vergabestelle einschließlich der Entgegennahme und Auswertung von Teilnahmeanträgen und Angeboten.
Unternehmen unterstützen wir bei der Erstellung wertbarer Angebote und dem erfolgreichen Abschluss der Vergabeverfahren. Ziel ist der Zuschlag. Sollte es erforderlich sein, setzen wir die Interessen Ihres Unternehmens versiert und routiniert in einem Vergabenachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern sowie im Beschwerdeverfahren vor den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte durch.
Unser Beratungsumfang im Vergaberecht lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Unsere Anwälte für Vergaberecht: