Anwälte für Bau- und Immobilienrecht

Verga­be­recht

Wir geben öffent­lichen Auftrag­gebern sowie inter­es­sierten Unter­nehmen sicheres Geleit durch das Dickicht dieser Anforderungen.

So beraten wir öffent­liche Auftrag­geber bei der Vergabe von Aufträgen im gesamten Verga­be­ver­fahren. Das reicht von der Definierung des Beschaf­fungs­be­darfs über die Erstellung der Verga­be­un­ter­lagen und insbe­sondere eines sicheren Leistungs­ver­zeich­nisses bis zur rechts­si­cheren Durch­führung der Eignungs­prüfung, der formalen Angebots­prüfung sowie der Auswertung der Angebote. Gerne agieren wir auch als ausge­la­gerte Verga­be­stelle einschließlich der Entge­gen­nahme und Auswertung von Teilnah­me­an­trägen und Angeboten.

Unter­nehmen unter­stützen wir bei der Erstellung wertbarer Angebote und dem erfolg­reichen Abschluss der Verga­be­ver­fahren. Ziel ist der Zuschlag. Sollte es erfor­derlich sein, setzen wir die Inter­essen Ihres Unter­nehmens versiert und routi­niert in einem Verga­benach­prü­fungs­ver­fahren vor den Verga­be­kammern sowie im Beschwer­de­ver­fahren vor den Verga­bes­e­naten der Oberlan­des­ge­richte durch.

Unser Beratungs­umfang im Verga­be­recht lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Beratung öffent­licher Auftraggeber
  • Erstellen und Überprüfen von Vergabeunterlagen
  • Entge­gen­nahme und Auswerten von Teilnah­me­an­trägen und Angeboten
  • Beratung von Bietern zur Erlangung des Zuschlags
  • Nachprü­fungs­ver­fahren vor den Verga­be­kammern und Oberlandesgerichten
  • Formu­lierung und Abwehr verga­be­recht­licher Schadensersatzklagen
  • Förder­mit­tel­ge­rechte Vergabe eines öffent­lichen Auftrags
  • Öffent­liche Aufträge unterhalb der Schwellenwerte

Unsere Anwälte für Vergaberecht: