Anwälte für Bau- und Immobilienrecht

Öffent­liches Baurecht 

Bei der Errichtung und Nutzung baulicher Anlagen sind eine Vielzahl öffentlich recht­licher Vorgaben zu beachten. Dazu zählen die Schaffung von Baurecht, Vorschriften über Bauge­neh­mi­gungen und zum Schutz von Nachbarn. Hier geht es insbe­sondere um Verhand­lungen und Ausein­an­der­set­zungen mit Baube­hörden für Bauherren und Investoren.

GTW berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des öffent­lichen Baurechts, zum Beispiel:

  • Baupla­nungs­recht, Bauord­nungs­recht, Ausein­an­der­set­zungen um Bebau­ungs­pläne und Bauvorhaben
  • Bauge­neh­mi­gungen, Nutzungs­än­de­rungen, Abrissverfügungen
  • Ausschrei­bungen und Vergabe städte­bau­licher Verträge
  • Grund­stück­ver­käufe und ‑verträge der öffent­lichen Hand
  • Anlagen­ge­neh­mi­gungen
  • Umwelt­recht und Lärmschutz
  • Verkehrs­in­fra­struk­tur­vor­haben (Straßen und Flughäfen)
  • Staats­haf­tungs­recht (Schadens­er­satz­for­de­rungen)
  • Öffent­liche Fördermittel