Bei der Errichtung und Nutzung baulicher Anlagen sind eine Vielzahl öffentlich rechtlicher Vorgaben zu beachten. Dazu zählen die Schaffung von Baurecht, Vorschriften über Baugenehmigungen und zum Schutz von Nachbarn. Hier geht es insbesondere um Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit Baubehörden für Bauherren und Investoren.
GTW berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des öffentlichen Baurechts, zum Beispiel:
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