Anwälte für Bau- und Immobilienrecht

Wohnungs­ei­gen­tums­recht

Das Wohnungs­ei­gen­tums­recht regelt die Rechts­ver­hält­nisse von Wohnungs­ei­gen­tümern unter­ein­ander, die Verwaltung des Gesamt­ob­jektes sowie die Rechts­be­ziehung des Verwalters zu den Eigentümern.

GTW berät und vertritt Mandanten in allen Belangen des WEG-Rechts, zum Beispiel:

  • Eigen­tü­mer­ver­samm­lungen
  • Beschluss­an­fechtung
  • Hausgeld­in­kasso
  • Wirtschafts­pläne

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