Anwälte für Bau- und Immobilienrecht

Arbeits­recht

Das Arbeits­recht umfasst alle Gesetze, Verord­nungen und sonstige verbind­liche Bestim­mungen zur unselb­stän­digen, abhän­gigen Erwerbs­tä­tigkeit. Inhaltlich unter­scheidet man das Indivi­du­al­ar­beits­recht (Verhältnis zwischen Arbeit­geber und Arbeit­nehmer) und das Kollek­tiv­ar­beits­recht (Verhältnis zwischen Gewerk­schaften und Arbeit­neh­mer­ver­tretern auf der einen Seite und den Arbeit­ge­ber­ver­bänden und Arbeit­gebern auf der anderen Seite.

GTW berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Arbeits­rechts – sowohl im Bereich Bauen und Immobilien als auch in anderen Branchen. Zum Beispiel:

  • Kündi­gungs­schutz­klagen und Abfindungsverhandlungen
  • Sozial­pläne
  • Arbeits­ver­träge
  • Beendi­gungen
  • Arbeit­neh­mer­über­lassung
  • Entsen­de­gesetz und Mindestlohn
  • Tarif­ver­träge und ‑treue
  • Einsatz von Angestellten im Ausland 

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht: