Anwälte für Bau- und Immobilienrecht

Miet- und Pachtrecht 

Das Miet- und Pacht­recht regelt im Wesent­lichen die Rechts­be­zie­hungen zwischen Eigen­tümern und Nutzern von Grund­stücken oder Immobilien – sowohl im privaten wie im gewerb­lichen Bereich. Die recht­lichen Erfor­der­nisse richten sich nach der Art der Immobilie und ihrer Nutzung.

GTW berät und vertritt Mandanten in allen Belangen des Miet- und Pacht­rechts, zum Beispiel:

  • Gewerb­liches Miet- und Pachtrecht
  • Wohnungs­miet­recht

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