Jan-Marcel Grote (Partner)

Gemeinsam mit Michael Terwiesche und Falk Würfele ist Jan-Marcel Grote einer der Gründungs­partner der Kanzlei GTW.

Seine Ausbildung zum Bankkaufmann macht ihn für seine Mandanten zu einem quali­fi­zierten Ansprech­partner in Fragen der Immobilienfinanzierung.

So zählt zu seinen Tätig­keits­feldern das Bankrecht, das sich im Wesent­lichen mit Rechts­ver­hält­nissen im Kredit­wesen oder Bankge­schäften befasst. Zugleich ist Herr Grote Experte für Immobi­li­en­recht, das unter anderem den Kauf bzw. Verkauf sowie die Verwaltung, Belastung oder Verstei­gerung von Immobilien regelt. Durch seine zusätz­liche Expertise in Fragen des Kredit­si­che­rungs­rechts, ist er selbst­ver­ständlich mit den komplexen Frage­stel­lungen vertraut, die in diesem Bereich oftmals sehr hohe Vermö­gens­werte betreffen.

Als Fachanwalt für Arbeits­recht berät und vertritt Jan-Marcel Grote unsere Mandanten außerdem in Sachen der abhän­gigen, unselb­stän­digen Erwerbsarbeit.

Tätig­keits­schwer­punkt

  • Arbeits­recht
  • Bank- und Finanzierungsrecht
  • Immobilien- und Kreditsicherungsrecht
  • Juris­ti­sches Projektmanagement 

Zusatz­qua­li­fi­ka­tionen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Bankkaufmann

Fremd­sprachen

  • Englisch

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