Anwälte für Bau- und Immobilienrecht

Immobi­li­en­recht

Das Immobi­li­en­recht umfasst alle Rechts­fragen rund um die Immobilie – sowohl für Unter­nehmen wie für Privat­per­sonen. Dazu gehört der gesamte Lebens­zyklus einer Immobilie von der Projek­tierung bis zum Rückbau – inklusive Finan­zierung und aller steuer­lichen Auswir­kungen. Das Gebiet reicht unter anderem vom Kauf einzelner Immobilien über Trans­ak­tionen von Immobilien-Portfolios bis zum Facilitymanagement.

GTW berät und vertritt Mandanten in allen Belangen des Immobi­li­en­rechts, zum Beispiel:

  • Makler­recht
  • Recht der Projektsteuerung
  • Grund­stücks­recht
  • Facility-Management und Wartungsverträge
  • Grund­stücks­kauf­ver­träge
  • Immobi­li­en­wirt­schafts­recht
  • Immobi­li­en­trans­ak­tionen
  • Zwangs­ver­waltung und ‑verstei­gerung

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