Anwälte für Bau- und Immobilienrecht

Bergscha­dens­recht

Bei der Gewinnung von Boden­schätzen wie Kohle und Salz sowie bei der Wieder­her­stellung der Tages­ober­fläche nach Beendigung des Abbaus kommt es regel­mäßig zu Schäden an baulichen Anlagen. Auch nach Beendigung des aktiven Stein­koh­le­abbaus entstehen aufgrund des Wieder­an­stiegs des Gruben­wassers durch Boden­he­bungen Schäden an Immobilien.

GTW berät ausschließlich Bergbau­be­troffene und keine Bergbau­un­ter­nehmen. Wir beraten Betroffene bei der Geltend­ma­chung von Schadens­ersatz aufgrund eines Bergschadens. Außerdem sind wir für Immobi­li­en­ei­gen­tümer gerichtlich tätig. Diese gericht­liche Tätigkeit umfasst sowohl Beweis­si­che­rungs­ver­fahren zur Feststellung der Ursache des (Berg-)Schadens sowie des Umfangs der Ersatz­pflicht des Bergbau­un­ter­nehmens als auch Schadens­er­satz­klagen gegen Bergbauunternehmen.

Bitte entnehmen Sie weitere Einzel­heiten unserer Seite www.info-bergschaden.de 

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