Bei der Gewinnung von Bodenschätzen wie Kohle und Salz sowie bei der Wiederherstellung der Tagesoberfläche nach Beendigung des Abbaus kommt es regelmäßig zu Schäden an baulichen Anlagen. Auch nach Beendigung des aktiven Steinkohleabbaus entstehen aufgrund des Wiederanstiegs des Grubenwassers durch Bodenhebungen Schäden an Immobilien.
GTW berät ausschließlich Bergbaubetroffene und keine Bergbauunternehmen. Wir beraten Betroffene bei der Geltendmachung von Schadensersatz aufgrund eines Bergschadens. Außerdem sind wir für Immobilieneigentümer gerichtlich tätig. Diese gerichtliche Tätigkeit umfasst sowohl Beweissicherungsverfahren zur Feststellung der Ursache des (Berg-)Schadens sowie des Umfangs der Ersatzpflicht des Bergbauunternehmens als auch Schadensersatzklagen gegen Bergbauunternehmen.
Bitte entnehmen Sie weitere Einzelheiten unserer Seite www.info-bergschaden.de
Unsere Anwälte für Bergschadensrecht: