Im Architekten- und Ingenieurrecht sind zahlreiche Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft zu berücksichtigen, wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), den Architektengesetzen der einzelnen Bundesländer und berufsrechtlichen Regeln.
GTW berät und vertritt Mandanten in allen Belangen des Architekten- und Ingenieurrechts, zum Beispiel:
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