Anwälte für Bau- und Immobilienrecht

Mangel­ma­nagement

Nach der Fertig­stellung einer Immobilie haben öffent­liche und private Bauherren häufig nicht die Kapazi­täten, sich mit dem Mangel­ma­nagement zu befassen. GTW erfüllt diese Aufgabe inter­dis­zi­plinär mit Ingenieuren und einer Vielzahl weiterer Fachleute. Damit ersparen wir unserem Mandanten viel Zeit und eigenen Aufwand.

Wir überwachen zum Beispiel die einzelnen Gewähr­leis­tungs­fristen und nehmen Hinweise auf Mängel durch den Nutzer entgegen. Falls erfor­derlich übernehmen wir eine technische und juris­tische Bewertung und geben eine Handlungs­emp­fehlung (zum Beispiel Mangelrüge aussprechen, Sachver­stän­digen einschalten, Beweis­si­cherung durch­führen etc.).

Das GTW-Mangel­ma­nagement ist kein Produkt von der Stange. Es wird auf jedes Projekt indivi­duell angepasst.

Wenn Sie mehr wissen möchten, schreiben Sie uns bitte eine kurze E‑Mail.