Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen der an der Realisierung eines Bauvorhabens Beteiligten untereinander sowie zu Dritten. Im Fokus stehen häufig die aus Bauverträgen zwischen öffentlichen oder privaten Auftraggebern und deren Bauunternehmern resultierenden Rechte und Pflichten.
Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Verhandlung Ihrer Verträge. Außerdem unterstützen wir Sie u.a. bei dem notwendigen Schriftverkehr, der Bearbeitung von vergütungs-/mängelrelevanten Sachverhalten sowie bei Sicherheiten oder die Verjährung betreffenden Fragestellungen. Dies kann im Wege einer umfassenden baubegleitenden Rechtsberatung oder einzelfallorientiert geschehen und gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Projekt des Hochbaus, Tiefbaus oder Ingenieurbaus handelt. Eine weitere Kernkompetenz liegt in der Abwehr unberechtigter oder Durchsetzung berechtigter Nachtragsforderungen.
Bei unseren Beratungsleistungen haben wir immer die für Sie wirtschaftlich günstigste Lösung im Blick. Ist im Streitfall außergerichtlich eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung nicht erreichbar, stehen wir Ihnen natürlich bei gerichtlichen Prozessen oder anderen Verfahren der Streitbeilegung (Schiedsgericht, Adjudikation, Mediation etc.) zur Seite.
Unser Beratungsumfang im privaten Baurecht lässt sich wie folgt zusammenfassen: